Deutsches Datenschutzrecht und Google

Google Analytics

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von Conny Dollbaum-Paulsen

Es gibt Tage, da würde ich gern an mein analoges Telefon gehen und einen Geschäftsbrief mit der Schreibmaschine schreiben...und gern darauf verzichten, mit allem und jedem verbunden sein zu wollen...technisch jedenfalls.

Kaum zu glauben aber wahr:

Wer nach deutschem, also gründlichemn Datenschutzrecht rechtlich einwandfrei mit Google-Analyitrics seine Eebdaten auswerten will, muss einen SCHRIFTLICHE VERTRAG IN DOPPELTER AUSFÜHRUNG  mit Google in Irland abschließen.

Wie das geht?

Vertrag ausdrucken, ausfüllen und per Post auf den Weg bringen...
Hier der direkte Link zu den Google-Bestimmungen und zum Vertrag.

Außerdem

  • muss der entsprechende Code in die eigene Seite eingebaut werden (bitte den Webmaster fragen) und
  • der korrekte Text für die Datenschutzerklärung auf der Seite auftauchen (Anonymisierung der Daten gewährleisten)

Bitte unbedingt darum kümmern und nicht als Fake abtun - die ersten Abmahnungen sind bereits unterwegs.

 

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Danke schön für's Warten.