Gericht in Berlin setzt Maßstäbe

Unfassbar aber abmahnbar

Foto: Lizenzfrei von Pixabay

von Conny Dollbaum-Paulsen

Wer als Heilpraktiker*in mit den Bergriffen Darmreinigung, Darmsanierung, Colon-Hydro-Therapie und der Arbeit mit Bachblüten wirbt bzw. den Verfahren Heilwirkungen unterstellt, ist nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichtes in Berlin abmahngefährdet.

Rechtsanwalt Dr. Sasse weist in einem aktuellen Artikel darauf hin, zitiert werden dort auch die genauen Formulierungen, die abmahnfähig sind inklusive der Begründungen.

https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/?s=darmsanierung

Bitte diese Infos unbedingt weitergeben und bei den entsprechenden Verbänden nachfragen!!!!!

 

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