Impressum die Zweite

Muss die Haftpflichtversicherung ins Impressum?

(c) Pixabay

von Conny Dollbaum-Paulsen

Nein, schon deshalb nicht, weil es nicht Pflicht ist, sich Haftpflicht zu versichern. Aber natürlich ist es keine Frage, dass jede berufs- und gewerbsmäßige Ausübung einer therapeutischen, beratenden, unterrichtenden, begleitenden oder coachenden Tätigkeit den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung erfordert.

Ausnahme: Wer einem der vielen HP-Verbände angehört (es gibt tatsächlich keine Übersicht, die alle aktuell tätigen Verbände auflistet), verpflichtet sich, die Berufsordnung für Heilpraktiker anzuerkennen und deren Inhalte zu befolgen - der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist in §17 geregelt und verpflichtend.
Wer keinem Verband angehört, sollte sich dieser Berufsordnung ebenfalls anschließen - gesetzlich geregelt ist dies allerdings bisher nicht.

Neben den zwingenden Angaben, wie sie bereits im Artikel Impressum für Gesundheitsberufe stehen, gehört noch dazu:

Hinweis auf Umsatzsteuer bzw. deren Befreiung

Bei allen Heilpraktiker*innen, Psychologischen Psychotherapeut*innen etc. und Instituten, die Ausbildungsberufe ausbilden:

  • Hinweis auf Befreiung der Mehrwertsteuer
    "Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit."

Nicht-heilkundlich arbeitende Gesundheitsberufler*innen sind grundsätzlich (!) Umsatzsteuerpflichtig – allerdings erst dann, wenn sie mehr als 17.500,- Umsatz im Jahr machen.
Alle Preisangaben müssen also den Hinweis haben auf

  • Preis enthält 19% Mehrwertsteuer
  • ODER
  • Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.

Nicht zwingend, aber vorsichtshalber…Verband & Versicherung

Weder eine Verbandszugehörigkeit noch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind rechtlich zwingend (Ausnahme: Brandenburg und Bayern)– die Erwähnung im Impressum ist ebenfalls nicht eindeutig ein Muss (sagt jedenfalls Dr. Sasse, unser Hausanwalt)-er plädiert allerdings dafür, die Angaben zu machen.

  • Haftpflichtversicherung (SO VORHANDEN)
    Ins Impressum gehört dann der Hinweis auf die Versicherungsgesellschaft mit Anschrift und der Geltungsbereich
  • Verbandszugehörigkeit
    Mit Niederlassungsadresse und Link sowie Link zur Berufsordnung

Hier noch ein HInweiss auf die Inhalte des Mail-Impressums: https://www.heilnetz-owl.de/newsartikel-fuer-anbieterinnen/e-mail-impressum.html

Für alle Infos dieser Art gilt (alles genau wie bei HP :-): Die Angaben sind ohne Gewähr, dienen nicht als Rechtsberatung und ersetzen keinen Gang zum Anwalt, wenn's denn brennt.

 

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Danke schön für's Warten.